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Posthumus bzw. Posthuma (auch Postumus oder Postuma) sind veraltete Bezeichnungen für Söhne bzw. Töchter, die erst nach dem Tod (posthum/postum) des Vaters geboren werden. Relevanz erlangte dies vor allem bezüglich des Erbrechts, indem diese Kinder bereits vor der Geburt gesetzlich dieselben Rechte haben, als wenn sie schon geboren wären. Die Bezeichnung wurde teilweise als Namenszusatz geführt.