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Im Heiligen Römischen Reich fanden seit dem 12. Jahrhundert Reichstage in Augsburg statt, die aus den Hoftagen des Kaisers hervorgegangen waren. Sie entwickelten sich zu einer festen Rechtsinstitution. Drei Gruppierungen bestimmten außer dem Regenten das Geschehen: Kurfürsten, Fürsten und (später) die Vertreter der Reichsstädte.
1510
Der Reichstag wurde im Stadtpalast von Jakob Fugger abgehalten. Hamburg wurde vom Reichstag zur Reichsstadt erklärt. Diese Erklärung wurde von Dänemark nicht anerkannt. Hamburg neigte grundsätzlich zur Ansicht, Teil der holsteinischen Landesherrschaft zu sein. Diese Meinung vertraten auch die dänischen Könige, die dort 1460 die Schauenburger Grafen abgelöst hatten. Kaiser und Reichstag hingegen maßen dem Ort an der Elbe den Status einer freien und unmittelbaren Reichsstadt zu.
Die Reichskreise des Heiligen Römischen Reiches 1512, vor der Reichsreform
Augsburg war als Bischofs- und Reichsstadt mehrfach Gastgeber der Reichsstände. Im 16. Jahrhundert konzentrierten sich dort mehrere Reichstage, von denen zwei besonders hervorzuheben sind:
1530 Reichstag unter Kaiser Karl V.: Verlesung des „Augsburger Bekenntnisses“ (Confessio Augustana).
1555 Reichstag unter König Ferdinand I.: Augsburger Religionsfriede