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GERHARD I. von Gösgen wird zwischen 1224 und 1267 erwähnt. Er erhielt vom Stift Werd (am 15. März 778 als Werith erstmals erwähnt; Werd bedeutet «Flussinsel») die Erlaubnis zum Burgenbau auf stiftseigenem Gebiet. Die so entstandene Anlage über Bözach erhielt den Namen Niedergösgen, der bald für die ganze Gegend stand. GERHARD I. verstand es, die umliegenden Dörfer auf beiden Seiten der Aare unter seinen Einfluss zu bringen. Vom BISCHOF VON STRASSBURG wurden sie mit der Kastvogtei über das Stift Werd (späterer Name Schönenwerd) belehnt.
GERHARD I. hatte zusammen mit seiner Ehefrau, der Freiin AMALIA VON HINWIL, zwei Söhne, GERHARD II. (erwähnt von 1256 bis 1311) und KONRAD. Sie lagen im Streit mit dem Stift Schönenwerd, da sie danach strebten, aus der Kastvogtei eine Familienherrschaft zu machen.
Dem Stift stand KONRAD ab 1282 als Propst vor. Von 1305 bis 1323 war er in Basel Domherr. Die Herren VON GÖSGEN zeigen sich als treue Parteigänger von RUDOLF VON HABSBURG. GERHARD VON GÖSGEN begleitete diesen in seinem Feldzug gegen OTTOKAR II. VON BÖHMEN.
STIFT SCHÖNENWERD
Reguliertes, später weltl. Chorherrenstift auf einem Hügelsporn östlich über der Aare in der Gem. S., Diözese Konstanz, nach 1828 Diözese Basel. Das Stift ist erstmals in einer Urkunde vom 15.3.778 erwähnt: Bf. Remigius von Strassburg vergabte seiner bischöfl. Marienkirche u.a. das Klösterchen S. (monasteriolum, quod dicitur Werith). Die erste Gründung des Stifts soll in der 2. Hälfte des 7. Jh. durch den elsäss. Dux Eticho oder dessen Nachkommen, die zweite um die Mitte des 8. Jh. durch Bf. Rapert von Arles erfolgt sein, der es dann Remigius geschenkt haben soll. Stiftspatrone waren Maria, Leodegar (Hausheiliger der Etichonen) und Trophimus, erster Bf. von Arles.
Ambros Kocher: Solothurner Urkundenbuch. Erster Band 762–1245. Staatskanzlei des Kantons Solothurn, Solothurn 1952.
Alfred Lüthi: Die Freiherren von Gösgen. In: Aargauer Tagblatt. Nr. 79. Aarau 5. April 1965.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gösgen_(Adelsgeschlecht)
https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/012121/2012-10-23/.