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FALKENSTEIN (schweizerisches Adelsgeschlecht)
Die GRAFEN VON FALKENSTEIN waren ein schweizerisches Adelsgeschlecht in der Gegend südlich des Juraübergangs über den oberen Hauenstein zwischen dem Mittelland und Basel. Die Familie ist über mehrere Generationen gut fassbar. Sie bildeten einen Seitenzweig der FREIHERREN VON BECHBURG. Nach der Resignation vom Landgrafenamt im Buchsgau 1318 traten die Vertreter der Familie als Freiherren auf.
Als Erben der GRAFEN VON THIERSTEIN-FARNSBURG kamen die FREIHERREN VON FALKENSTEIN wiederum zu einem Landgrafenamt, dieses Mal über den Sisgau, ein Lehen des Bischofs von Basel, das sie bis zum Verkauf der Herrschaft Farnsburg 1461 und dem Wegzug in die Gegend des mittleren Schwarzwalds ausübten.
Der letzte männliche Vertreter der Familie starb 1568 als kaiserlicher Rat und Landvogt im Elsass.
STANDESERHEBUNG ZU GRAFEN VON FALKENSTEIN
Die Nachkommen von RUDOLF I. VON BECHBURG übernahmen den neuen Namen und den Grafentitel. Die mutmassliche Tochter HEILWIG DE FALKENSTEIN (erwähnt von 1212 bis 1226) war mit ULRICH VON THORBERG verheiratet. Sein gleichnamiger Sohn RUDOLF I. VON FALKENSTEIN, 1227 als Ritter erwähnt, war der erste urkundlich nachgewiesene Besitzer der Burg Neu-Falkenstein.
Um 1250 errichtete er in der Klus bei Balsthal die Burg Alt-Falkenstein und die befestigte Vorburg am Fuss des Burgfelsens. (Alt-Falkenstein ist somit jünger als die Stammburg Neu-Falkenstein!) Er war verheiratet mit einer Tochter des GRAFEN VON NEUENBURG, ULRICH III. VON NEUENBURG-NIDAU († 1225) und der JOLANTE aus dem Haus der GRAFEN VON URACH.
Aus der Ehe mit der Grafentochter, die offenbar als standesgemäss erschien, gingen vier Söhne hervor. Die ersten drei traten alle als GRAFEN VON FALKENSTEIN auf, während der vierte, BERCHTOLD, eine geistliche Karriere einschlug und 1282 Dekan, 1286 Abt des elsässischen Benediktinerklosters Murbach war. Er starb 1298.
Seine drei Brüder, die Grafen ULRICH I., OTTO und HEINRICH VON FALKENSTEIN, tauschten 1274, hier erstmals genannt, gemeinsam und im Einverständnis mit ihren Vettern VON BECHBURG ihre Rechte über die Kirche Wynau, Kirchensatz, Vogtei und Zehnten mit dem Kloster St. Urban gegen das Dörflein Waldkirch bei Niederbipp. Sie erhielten dafür vom Kloster ein Aufgeld von 134 Mark Silber.
Wiederum alle drei gemeinsam schenkten sie 1312 den Kirchensatz des Dörfleins Waldkirch dem KLOSTER SCHÖNTHAL. Während HEINRICH und ULRICH I. anscheinend unverheiratet blieben, war OTTO († vor 1315) mit ELISABETH VON WÄDENSWIL verheiratet. Sie war eine Tochter des Freiherrn ARNOLD II. von WÄDENSWIL. ULRICH I. könnte Propst von Solothurn und von Moutier-Grandval gewesen sein...
Die Herrschaft Gösgen von seiner Urgrossmutter musste Thomas von Falkenstein 1458 an Solothurn veräussern, ebenfalls die Kastvogtei über das Kloster Werd (Schönenwerd). Die beiden Brüder Hans und Thomas von Falkenstein erwarben vor ihrem Wegzug aus dem Jura 1461 die Herrschaft Heidburg zwischen Kinzigtal und Elztal. Bald nach 1479 war Thomas gestorben.
Zwei seiner Töchter aus seiner Ehe mit Ursula von Ramstein waren Nonnen im DAMENSTIFT SÄCKINGEN. ELISABETH († 1508) amtete ab 1484-1508 als Fürstäbtissin (Schutzbrief von 1495, Gnadenbrief von 1495 und 1500 von Kaiser Maximilian I.).
Nach ihrem Tod übernahm ihre Schwester ANNA 1508 dieses Amt, das sie bis zu ihrem Tode am 24. April 1534 innehatte (Vertrag von 1508 (Tochter des THOMAS VON FALKENSTEIN und URSULA VON RAMSTEIN und Schwester von ELISABETH, der vormaligen Äbtissin)