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Leben
Joachim war der Sohn des brandenburgischen Kurfürsten Johann Cicero. Von 1490 bis 1498 wurde er in den fränkischen Stammlanden des Hauses Hohenzollern erzogen. Nach dem Tod seines Vaters übernahm der damals erst fünfzehnjährige Joachim 1499 entgegen anders lautenden Bestimmungen der Goldenen Bulle gemeinsam mit seinem zehnjährigen Bruder Albrecht die Regierung, zunächst unter der Vormundschaft seines Onkels, Markgraf Friedrich V. von Ansbach-Kulmbach. Die gemeinsame Regierung der Brüder währte bis 1513, als Albrecht Erzbischof von Magdeburg wurde. Nachdem Albrecht 1514 zusätzlich die Erzbischofswürde in Mainz erlangte, verfügte das Haus Hohenzollern über zwei Stimmen im Kurfürstenkolleg, wobei der Mainzer Kurfürst als Erzkanzler des Reiches zudem eine besonders herausgehobene Position innehatte.
Als Landesherr zeigte sich Joachim entschlossen, teilweise rücksichtslos und vielseitig interessiert. Die Rücksichtslosigkeit zeigte sich vor allem in strenger Gesetzgebung und der damit verbundenen Exekutive. Bedeutsam ist die 1506 erfolgte Gründung der Brandenburgischen Universität Frankfurt. Ebenso hervorzuheben ist das einheitliche Erbrecht, das Joachim seinen Ländern 1527 mit der Constitutio Joachimica gab und das sich stark am Römischen Recht orientierte. Seit seiner Regierungsübernahme kämpfte er zudem entschlossen und ohne Nachsicht gegen das Raubrittertum, wodurch er zugleich die Macht der Hohenzollern gegen die einheimischen Adelsgeschlechter stärkte; so ließ er 1506 siebzig Raubritter, darunter vierzig Adlige, hängen.[1]
1524 konnte Joachim nach dem Tod des Grafen Wichmann von Lindow-Ruppin die ursprünglich vermutlich reichsunmittelbare Herrschaft Ruppin als angeblich „erledigtes Lehen“ einziehen und mit der Mark Brandenburg vereinigen. Schon seit Generationen versuchten die Hohenzollern, ihren Anspruch auf das benachbarte Herzogtum Pommern und damit auf die Ostseeküste mit ihren einträglichen Hansestädten zu untermauern; Herzog Bogislaw X. war 1479 sogar gezwungen worden, den Brandenburgern einen Lehnseid zu leisten, konnte jedoch auf dem Reichstag zu Worms (1521) durch Ausstellung eines kaiserlichen Lehnsbriefes die Anerkennung Pommerns als Reichsfürstentum erwirken. Nach dessen Tod 1523 bedrohte Joachim Bogislaws Söhne und Nachfolger Georg I. und Barnim IX. militärisch; 1529 ließ er sich von ihnen schließlich im Vertrag von Grimnitz für den Falle des Erlöschens des Greifenhauses im Mannesstamm die pommersche Erbfolge zusichern (was schließlich 1637 zum Erwerb zumindest von Hinterpommern führen sollte). Dafür erhielt Georg die Hand von Joachims Tochter Margareta und zugleich die brandenburgische Anerkennung der Reichsunmittelbarkeit.
Vor der Kaiserwahl 1519 trat Joachim I. zunächst als Parteigänger des französischen Königs Franz I. auf, um seine Stimme schließlich doch dem Habsburger Karl V. zu geben.
Religionspolitisch war Joachim ein erbitterter Gegner der Reformation, die sein Bruder, Kardinal Albrecht, mit seinem Ablasshandel unfreiwillig mit ausgelöst hatte. Seine Ehefrau, die dänische Prinzessin Elisabeth, dagegen neigte der lutherischen Lehre zu und floh 1528 vor ihrem Mann nach Wittenberg. Unter seiner Herrschaft kam es zudem zu einer brutalen Judenverfolgung. 1503 beabsichtigte Joachim I. auf Drängen der Landstände die Juden aus der Mark auszuweisen.[2] 1510 verurteilte das Berliner Hochgericht über dreißig Juden zur Verbrennung.[3] (s. Berliner Hostienschänderprozess)
Sein Hofastrologe Johann Carion veranlasste den Kurfürsten, im Jahre 1525 vor einer von ihm angekündigten Sintflut auf den Kreuzberg (zu dieser Zeit Tempelhofer Berg) zu flüchten.[4] Der historische Roman Am Himmel wie auf Erden von Werner Bergengruen behandelt dieses Ereignis. Der Kurfürst war an okkulten Wissenschaften interessiert und stand in Verbindung mit Johannes Trithemius.
In seinem 1534 verfassten Testament hielt Joachim seine Erben an, die Mark Brandenburg für alle Zeiten dem katholischen Glauben zu erhalten. Unter Verstoß gegen das von seinem Großvater Albrecht Achilles aufgestellte Hausgesetz (Dispositio Achillea) bestimmte er, dass Teile der Neumark an seinen zweiten Sohn, Johann fallen sollten.[5] In der Kurwürde folgte ihm sein ältester Sohn Joachim II. Da Johann jedoch ohne Söhne starb, konnte das Land unter dem Enkel Joachims I., dem Kurfürsten Johann Georg wieder vereinigt werden.