| Notizen |
- Seine Ehefrau Brendle (Brendlin) „Zur Kante“ konvertierte nicht, die gemeinsamen Kinder wurden jedoch getauft. Sie forderte von ihm die Scheidung, er verweigerte ihr diese und die Auseinandersetzungen dauerten bis nach 1620, da Lichtenstein aus dem gemeinsamen Vermögen mit seiner Ehefrau, es handelte sich um eine Summe von 18.000 Gulden, einen Anteil von 13.500 Gulden für sich forderte. Dieser wurde ihm jedoch verweigert und nur 5000 Gulden zugestanden. Im Mai 1609 beklagte sich ein Syndikus der Stadt über Lichtenstein, da dieser begann, angesehene jüdische Bürger zu verleumden, und auch seine Frau nicht verschonte, daraufhin musste er im Jahre 1609 eine Strafe von sechs Wochen „auf dem Katharinen Turm bei Wasser und Brot“ verbüßen. Kurz darauf wurde bekannt, dass er einen Juden öffentlich im Römer vor der Audienz geschlagen hatte; so erlegte man ihm eine Strafe von 50 Gulden auf und entließ ihn unter der Bedingung, sein „liederliches Wesen“ abzustellen. Im November 1609 erklärte er, er wolle das Bürgerrecht in Speyer annehmen und bitte um Beurkundungen durch die Stadt. Da die Scheidung immer noch nicht vollzogen war, reichte Brendle am 19. April 1610 Klage beim Rat ein. Mangels rechtlicher Grundlagen wurden vier nichtjüdische Advokaten als Berater herangezogen, diese sollten gleichfalls entscheiden, wem die nunmehr 5500 Gulden zur Absicherung ihrer Familie übergeben werden sollte. Brendle drohte nun, sich an die Richter in Mainz zu wenden. Lichtenstein fürchtete, seine Forderung nicht umsetzen zu können; so verklagte er im November 1610, seine „gewesene jüdische Hausfrau“ und ihre Verwandten ebenfalls, der Streit führte auch in den Folgejahren zu keiner Einigung, da die Stadtherren weder die Handelsbeziehungen zu den finanzkräftigen jüdischen Familien stören noch die christliche Gemeinde verärgern wollten.[6] Meir Oppenheimer/Johann Daniel Lichtenstein fiel nach der Taufe jedoch wieder vom christlichen Glauben ab, wurde erneut jüdisch und floh nach Polen. Seinen Brüdern Mosche „Zum Schwert“ und Juda Löb „Zum weißen Löwen“ unterstellte man, die Fluchthelfer gewesen zu sein. Sie flohen vor der Androhung, mittels Folter ein Geständnis zu erzwingen, und wandten sich an das Kammergericht, daraufhin erließ der Rat ein Urteil, das Mosche zu einer Zahlung von 9000 Gulden und Löb zu 3000 Gulden zwang. Nach diesem Urteil ließ sich Meir 1626 erneut taufen.[7] → weiter bei Lichtenstein
Sara Oppenheim wurde Ursula Lichtenstein[6]
Joseph Oppenheim wurde Hieronimus Achilles Lichtenstein[6]
Süßkind Meyer (* 26. März 1606 in Frankfurt am Main; † 6. Februar 1682) erhält den Namen Georg Philipp Josef Lichtenstein (Lichtstein), lutherischer Pastor[8]
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