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Aus dem jüdischen Geschlecht Oppenheimer gingen die Adelsfamilien „von Oppenheim“, „von Oppenheimer“, „von Oppenfeld“ sowie die „Lichtenstein“ hervor. Die Familie ist mit den Familien Wertheimer, Cohen, Gomperz, Guggenheim, Auspitz, Lieben und Todesco verwandt.
Geschichte
Ihren Ursprung scheint die Familie in Oppenheim am Oberrhein (Rheinhessen, zwischen Mainz und Worms) zu haben. Es war damals üblich, sich zu seinem jüdischen Namen den Ortsnamen als Beinamen zuzulegen. In den Städten Worms, Mainz und Speyer waren bereits im 10. und 11. Jahrhundert Judengemeinden nachweisbar; in Oppenheim wurde eine kleine Gemeinde im königlichen Steuerverzeichnis von 1241 erwähnt. Viele von ihnen führten ab dem 16. Jahrhundert zur Unterscheidung einen Hausnamen, zum Beispiel „(Goldenes) Schwert“: Das Haus wurde um 1538 in der Westgasse in Frankfurt am Main erbaut, bewohnt wurde es von den Oppenheimern bis 1700; oder „Weißer Löwe“: Erbaut von Joseph Oppenheim um 1573 unweit des vorgenannten, wurde es von den Oppenheimern bis 1760 bewohnt, ebenso wie das Haus „Zur weißen Gans“, das 1707 in der Judengasse als Wohnhaus des Jacob Oppenheim errichtet wurde.
1285 gab es in Oppenheim eine Judengasse, in welcher sich jüdische Einwohner ansiedeln mussten. Als die Stadt zwischen 1300 und 1353 an das Erzbistum Mainz verpfändet wurde, kam es zu einem Pogrom gegen die Juden in Oppenheim, bei dem die Einwohner 1349 die Synagoge zerstörten, da sie Juden für die Verursacher der Pest hielten.
Die meisten Häuser der Wormser Judengasse waren an die Stadtmauer angebaut. Als Worms während der Eroberung der Stadt durch die Franzosen im Jahre 1689 in Schutt und Asche gelegt wurde, waren die Bewohner dieser Häuser die ersten, die vom Einfall der Franzosen betroffen waren. Sie flohen zusammen mit den Bewohnern aus Speyer und Oppenheim (deren Städte ebenfalls angegriffen wurden) in die umgebenden Dörfer und vor allem nach Frankfurt am Main. Mit dem Ende des Pfälzischen Erbfolgekrieges begannen Verhandlungen mit der Stadt Worms, um die Rückkehr zu ermöglichen. Es wurde vereinbart, dass die Juden von 1697 an zehn Jahre lang vom Hauszins befreit würden, um ihre Häuser wieder aufbauen zu können. Die Leibeigenschaft der Juden solle ebenfalls aufgehoben werden. Am 7. Juni 1699 wurde die Rückkehr durch das besiegelte Dokument ermöglicht.[1]