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Zunächst erhielt er Privatunterricht und war dann am Joachimsthalschen Gymnasium und von 1819 bis 1821 am Friedrichswerderschen Gymnasium in Berlin.[2] Nach seinem Jurastudium in Berlin und Göttingen war er 1825 als Einjährig-Freiwilliger bei den Garde-Ulanen.
1825 trat er in den preußischen Justiz- und Staatsdienst, zunächst als Auskultator am Stadtgericht und als Referendar am Kammergericht Berlin. 1830 wurde er Landrat im Kreis Uckermark und 1833 Vizepräsident im Regierungsbezirk Stralsund. Ab 1834 war er Regierungspräsident des Regierungsbezirks Aachen und ab 1838 des Regierungsbezirks Merseburg. Im gleichen Jahr wurde Graf Arnim, bis 1845 im dortigen Ehrenamt, Kurator der Brandenburger Ritterakademie.[3]
1840 wurde von Arnim-Boitzenburg Oberpräsident der Provinz Posen. 1842 wurde er mit knapp 40 Jahren jüngster preußischer Innenminister. Als solcher kämpfte er vergeblich für eine Verfassungsreform. Da er die romantisch-irrealen Pläne von Friedrich Wilhelm IV. nicht mittragen wollte, trat er 1845 zurück. Auch deswegen holte ihn der König nach dem Scheitern seiner Verfassungspläne und dem Ausbruch der Deutschen Revolution 1848/49 zurück in die Regierung. Vom 19. März 1848 bis 29. März 1848 war Arnim für wenige Tage erster preußischer Ministerpräsident. Er trat erneut zurück, weil der König wiederum gegen seinen Rat eigene Pläne verfolgte, diesmal mit dem Versuch sich an die Spitze der Nationalbewegung zu stellen.
Arnim gehörte von 1839 bis 1868 dem brandenburgischen Provinziallandtag und 1847 dem Vereinigten Landtag[4] an. Vom 18. Mai bis zum 10. Juni 1848 war er Abgeordneter für Prenzlau in der Frankfurter Nationalversammlung. 1850 gehörte er dem Erfurter Unionsparlament, 1849–1868 erst der Zweiten Kammer des preußischen Landtags, dann dem Herrenhaus an.
Arnim starb am 8. Januar 1868 in Boitzenburg im Alter von 64 Jahren am „gastrischen Fieber“. Er wurde am 11. Januar im Arnim’schen Erbbegräbnis in der Pfarrkirche St. Marien auf dem Berge bestattet.[5]
Bis heute bekannt ist Arnim durch seine Äußerung als preußischer Innenminister zu Heinrich Heines Werk Die schlesischen Weber. Er bezeichnete das Werk in einem Bericht an König Friedrich Wilhelm IV. als „eine in aufrührerischem Ton gehaltene und mit verbrecherischen Äußerungen angefüllte Ansprache an die Armen im Volke“. Daraufhin ordnete das Königlich Preußische Kammergericht ein Verbot des Gedichts an, was 1846 zu einer Gefängnisstrafe eines Rezitators führte.