| Notizen |
- Ludwig Hassenpflug verband eine antirevolutionär-legitimistische Haltung mit einer stark mystisch-pietistischen Religiosität und einer romantisch-organischen Staats- und Rechtsauffassung. Er bekämpfte den Liberalismus als Weltanschauung und trat für einen monarchisch-absolutistisch geprägten Staat ein.
Ludwig Hassenpflug wurde 1794 als einziger Sohn von fünf Kindern des Johannes Hassenpflug in Hanau und der Marie Magdalena Dresen (* 28. September 1768 in Hanau; † 19. Dezember 1840 in Kassel) aus einer in Hanau ansässigen hugenottischen, großbürgerlichen Emigrantenfamilie geboren. Er hatte vier Schwestern Marie, Maria Susanna, Johanna und Amalie (1800–1871). Diese jüngste Schwester von Ludwig Hassenpflug, war eine enge Freundin von Annette von Droste-Hülshoff.
Hassenpflug besuchte das Lyceum in Kassel und 1811/12 die Klosterschule Ilfeld.[1] Ab 1812 studierte er Rechtswissenschaft an der Georg-August-Universität Göttingen und wurde Mitglied des Corps Hassia Göttingen.[2][3] 1815 wurde er Mitglied der burschenschaftlichen Verbindung Teutonia Göttingen.[4] Nachdem die Teilnahme an den Befreiungskriegen 1813/14 das Studium unterbrochen hatte, beendete er es 1816 mit dem Examen. Im selben Jahr trat er als Assessor bei der Regierung in Kassel in den Staatsdienst des Kurfürstentums Hessen. Nach dem Regentenwechsel 1821 wurde er Assessor am Kasseler Oberappellationsgericht im Range eines Obergerichtsrats; aber seine Karriere kam während der Regierungszeit von Kurfürst Wilhelm II. nicht recht voran, weil er der Opposition des Schönfelder Kreises um die Kurfürstin Auguste angehörte.
Politik
Das politische Weltbild von Ludwig Hassenpflug war durch den konservativen Juristen Friedrich Julius Stahl geprägt, der das Monarchische Prinzip in den Mittelpunkt seiner Staatsphilosophie stellte. Dabei verstand er den Monarchen als eine Institution, nicht als den konkreten Amtsinhaber. Dies bildete auch eine wesentliche Differenz zwischen Hassenpflug und dem hessischen Kurfürsten während seiner beiden Amtszeiten als Minister. Alle Versuche Hassenpflugs, den Kurfürsten dazu zu bringen, seine Rolle im Staat entsprechend auszufüllen, scheiterten. Eine zweite wesentliche Differenz zwischen beiden bestand in ihrem Glaubensverständnis: Während Hassenpflug sich einer romantisch-mystizistischen, dem Wortlaut der Bibel anhängenden Glaubensauffassung zuwandte und diese auch gegenüber der Stellung des Kurfürsten als Oberhaupt der Landeskirche für vorrangig hielt, war der Kurprinz und spätere Kurfürst Friedrich Wilhelm von Hessen-Kassel – zumindest in seiner religiösen Auffassung – von der Aufklärung geprägt und kirchenpolitisch keinesfalls bereit, aufgrund irgendwelcher theologischer Argumentationen von seiner landesherrlichen Stellung gegenüber der Kirche etwas aufzugeben. Dieser Konflikt gipfelte unter anderem in dem Vorwurf des Regierungschefs gegenüber dem Landesherrn, dass dessen Ehe mit Gertrude Lehmann Bigamie sei, weil diese bereits verheiratet gewesen und für die Ehe mit dem Kurprinzen erst geschieden worden sei.
Erste Ministerzeit in Kurhessen
Erst der politische Umbruch 1830/31 und die Übernahme der Regierung durch den Kurprinz-Mitregenten Friedrich Wilhelm im September 1831 brachte Hassenpflug beruflich voran, denn der Kurprinz und Hassenpflug kannten sich über den Schönfelder Kreis um die Mutter des Kurprinzen, Auguste. Friedrich Wilhelm berief Hassenpflug im Mai 1832 zum Innen- und Justizminister mit dem Ziel, die relativ progressive Kurhessische Verfassung von 1831 auszuhebeln. Hassenpflug nahm damit – ohne offiziell einen entsprechenden Titel zu erhalten – de facto die Stellung eines Ministerpräsidenten ein.
Hassenpflug ließ es in der Folgezeit zu heftigen politischen Auseinandersetzungen mit der mehrheitlich liberal eingestellten kurhessischen Ständeversammlung kommen. Dabei überstand er vier Ministeranklagen. Nach persönlichem wie politischem Zwist mit dem Landesherrn trat er 1837 zurück, obwohl er vom Regenten gebeten worden war, das Justizministerium weiter zu führen. Hassenpflug hoffte auf eine Anstellung in Preußen, die aber zunächst ausblieb.[5]
Zwischenstationen
Ohne eine Beschäftigung in Preußen musste Hassenpflug mit Führungsfunktionen in deutschen Kleinststaaten vorliebnehmen, zunächst als Geheimer Konferenzrat im Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen (1838/39). Das entsprach dem dortigen Regierungschef. Als er dort nach kurzer Zeit wieder ging, wurde – wohl unter seiner Vermittlung – der Hanauer Staatsanwalt Wilhelm Schenck zu Schweinsberg sein Nachfolger.
Hassenpflug wurde 1839–1840 Chef der Zivilverwaltung des Großherzogtums Luxemburg, das damals in Personalunion mit dem Königreich der Niederlande verbunden war. Die Stellung von Hasenpflug entsprach in etwa der eines preußischen Oberpräsidenten.
Erst 1840, als in Preußen König Friedrich Wilhelm IV. den Thron bestiegen hatte, konnte Hassenpflug in preußische Dienste treten. Vermutlich über Joseph von Radowitz, Berater des Königs und ehemaliger Offizier der kurhessischen Artillerie, mit dem Hassenpflug befreundet war, erhielt er die begehrte Anstellung und wurde Obertribunalrat in Berlin und 1846 Präsident des Oberappellationsgerichts in Greifswald. Dort verwickelte er sich über die Renovierung seiner Dienstwohnung in mehrere Verfahren über Urkundenfälschung und Veruntreuung von Staatsgeldern.[6] Im September 1850 wurde er deshalb – inzwischen Regierungschef in Kurhessen – erstinstanzlich zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt, in dritter Instanz aber nach einem auch rechtlich komplizierten Strafprozess[7] freigesprochen.
Zweite Ministerzeit in Kurhessen
Am 22. Februar 1850 folgte Hassenpflug dem Ruf des nunmehrigen hessischen Kurfürsten Friedrich Wilhelm I. zur Übernahme der Regierung in Kurhessen. Nach der Revolution von 1848 hatte der Kurfürst vergeblich versucht, einen anderen Politiker zu finden, der fähig und bereit war, mit ihm zusammen die Errungenschaften der Revolution wieder zu beseitigen.
Als kurhessischer Innen- und Justizminister – zeitweise auch in der Funktion des Finanzministers – ging Hassenpflug erneut unerbittlich gegen alle liberalen Regungen im Lande vor und spitzte die Konfrontation mit der Ständeversammlung zu. Diese wollte den verhassten konservativen Minister um jeden Preis stürzen und reagierte mit einer Steuerverweigerung, woraufhin Friedrich Wilhelm I. die Ständeversammlung am 12. Juni 1850 auflöste. Der Versuch, die Verfassung nun mittels Kriegsrecht und einseitiger landesherrlicher Dekrete auszuhebeln, scheiterte zunächst daran, dass das Offizierskorps sowohl auf den Landesherrn als auch auf die Verfassung vereidigt war. Um nicht eidbrüchig zu werden, reichten 241 von 277 Offizieren[8] – davon vier Generäle und sieben Obristen – zwischen dem 9. und 12. Oktober 1850 ihre Entlassungsgesuche ein. Dieser „Generalstreik“ des Offizierskorps, ein singuläres Ereignis in der deutschen Geschichte, machte das kurhessische Militär handlungsunfähig. Um die Konterrevolution zu retten, rief der Kurfürst die Bundesversammlung um Hilfe an, die am 16. Oktober 1850 den Beschluss fasste, Besatzungstruppen nach Kurhessen zu entsenden, insbesondere die sogenannten „Strafbayern“, um den „ordnungsgemäßen Zustand“ wieder herbeizuführen. Hassenpflug wurde zum meistgehassten Mann Kurhessens und weit darüber hinaus und wurde selbst in konservativen Kreisen gemieden.
Die Amtszeit Hassenpflugs war von Auseinandersetzungen mit seinem Landesherrn geprägt. Beide – Hassenpflug und Friedrich Wilhelm I. – neigten zu Arroganz und Selbstüberschätzung und definierten die Rolle des führenden Ministers unterschiedlich. Unter anderem kam es zu einer Krise, weil der Kurfürst von der den Ausbau der Frankfurt-Hanauer Eisenbahn in Richtung Aschaffenburg finanzierenden Hanauer Bank Bernus du Fay ein Schmiergeld in Höhe von 100.000 Talern erwartete, bevor er die entsprechende Konzession unterzeichnete. Hassenpflug wollte daraufhin zurücktreten, der Kurfürst verweigerte ihm aber die Demission.
Nach fünf Jahren der zweiten Ministerperiode verließ Hassenpflug im Oktober 1855 – wiederum im Streit mit dem Regenten – sein Amt. Anlass war diesmal die Frage, welchen Einfluss der Kurfürst auf die Landeskirche haben sollte, die sich an der Wahl von August Vilmar als Generalsuperintendent (Landesbischof) entzündete. Hassenpflug und Vilmar, beide von religiös-romantischen Vorstellungen geprägt, wollten diesen Einfluss abschwächen, was Friedrich Wilhelm I. selbstverständlich nicht zulassen wollte und durch seine Ablehnung der Wahl Vilmars unterstrich.[9]
Ruhestand
Hassenpflug zog sich aus der Politik zurück und lebte noch rund sieben Jahre als angefeindeter Pensionär in seinem selbst gewählten Exil in Marburg. Hier arbeitete er mit rastloser Energie an seinen Lebenserinnerungen, die auch als Verteidigungsschrift gegen die immer noch andauernden Angriffe auf seine umstrittene Politik und seine Person zu verstehen sind. Mit 68 Jahren starb er am 10. Oktober 1862 vermutlich an einer Reihe aufeinanderfolgender Schlaganfälle.
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