Notizen |
- Kloster Münsterlingen war zuerst ein Augustiner-Chorfrauenstift, später ab dem 16. Jahrhundert ein Kloster von Benediktinerinnen in der Gemeinde Münsterlingen des Schweizer Kantons Thurgau.
Ursprünglicher Standort am Ufer des Bodensees
Früheres Kloster Münsterlingen am Seeufer
Luftbild auf das Gelände des ursprünglichen Klosters in Münsterlingen
Der Legende nach soll das Kloster um 986 von einer Schwester des Abts Gregor von Einsiedeln (964–996) direkt am Ufer des Bodensees gegründet worden sein aus Dankbarkeit dafür, dass sie bei der Überquerung des Bodensees aus Seenot durch einen Föhnsturm gerettet wurde. Der Ort wurde Monasteriolum und später Münsterlingen genannt. Von 986 bis 1000 wurden Schwestern vom Augustinerkloster in Kreuzlingen nach Münsterlingen verlegt und hielten sich auch dort an die Augustinerregeln.[1] Die Abtei war der hl. Walburga geweiht und sah von Anfang an ihre Aufgabe in der Krankenpflege.
1125 gestattete Kaiser Heinrich V. dem Bischof von Konstanz, Ulrich I. von Kyburg-Dillingen, die Restaurierung des Klosters und verlieh dem Haus verschiedene Gefälle. Papst Innozenz IV. bestätigte 1254 die Augustinerregel, Papst Alexander VI. 1497 in einer Bulle deren Beachtung. Die Nonnen wurden im Spätmittelalter auch als Dominikanerinnen betrachtet, obwohl sie diesem Orden nicht angehörten. Jedoch waren seit dem ersten Viertel des 14. Jahrhunderts ihre Seelsorger Dominikaner aus dem Predigerkloster St. Niklaus in Konstanz. Als Schirmvögte amteten die Herren von Klingen, doch konnte sich das Frauenkloster 1288 von deren Vogtei loskaufen. Das Kloster baute die Immunität für den Klosterbezirk aus und begann, eine Gerichtsherrschaft über ihre Höfe zu errichten. Im 14. Jahrhundert nahm die Stadt Konstanz das Kloster Münsterlingen in ihr Burgerrecht auf. 1460 kam Münsterlingen unter die Kastvogtei der sieben im Thurgau regierenden eidgenössischen Orte (Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus) und unterstand fortan deren hohen Gerichtsbarkeit. 1486 erwarb Münsterlingen vom Kloster Petershausen die Hälfte der Gerichtsherrschaft von Landschlacht. Die andere Hälfte kaufte das Kloster 1621 von elf Inhaberfamilien in Landschlacht. Durch die Gerichtsherrschaft erhielt Münsterlingen 1509 vertraglich im statuierten thurgauischen Gerichtsherrenstand Einsitz. Das Kloster behielt die niedere Gerichtsbarkeit unter anderem in Münsterlingen, Landschlacht, Uttwil, einem Teil von Schönenbaumgarten und Belzstadel bis 1798.[
|