Notizen |
- Nach dem Tod Georgs war wieder einmal die Situation eingetreten, daß der Fortbestand der Familie von vaerst von nur einer Person abhing, nämlich seinem einzigen legitimen Sohn Henrich. Er, der etwa 1628 geboren sein dürfte und 1637 erstmals erwähnt wird, vereinigte den gesamten Vaert`schen Güterbesitz, soweit er nicht damals bereits entfremdet worden war, in seinen Händen: Die rittersitze Callenberg, Göckinghoff und Heve mit ihren Pertinentien und zusätzlich die kleineren Lehngüter, etwa vom Stift Essen oder von der Familie von der Recke.
Haus Göckinghof
Schwelm
Kirchspiel Schwelm
Kreis Hagen (Westfalen)
Vermutlich von den Rittern von Schwelm um 1300 zu einer Burg ausgebaut, gelangte Göckinghof wohl im 14. Jhdt. an die von Wickede, von denen es durch Heirat um 1480 an die von Büren zu Davensberg kam.
Familie von Büren
Balthasar von Bueren zu Davensberg (+ 1518) oo Elisabeth von Wickede (E: Evert v. Wickede 1.oo vor 1450 Irmgard von Kemnade (1453+), 2.oo Elisabeth von der Recke(1451-1462)
Familie von Vaerst
1627 trat als Besitzer Georg von Vaerst auf, der eine Erbtochter von Büren geheiratet hatte. Ihm folgte Konrad von Vaerst zu Heven vor 1642. Dessen Sohn Heinrich von Vaerst war Herr zu Heven und Göckinghof und 1666/67 Besitzer des Schultenhofs zu Herbede.
1747 kaufte Wilhelm Ludolf von Boenen das Gut, das seine Söhne um 1770 an den Barmer Kaufmann Johann Kaspar Sehlhoff veräußerten, dessen Erben das Gut parzellenweise zersplitterten.
Landtagsfähigkeit
Das Haus Göckinghof gehörte um 1855 zu landtagsfähigen Rittergütern im damaligen Kreis Hagen.
Archive
Schwelm/Stadtarchiv, Depositum Familie Bölling: 2 lfm Urkunden und Akten (1438-18. Jhdt.), darin Lehnssachen; Guts Verwaltung.
Stadt- und Vestisches Archiv Recklinghausen, Herrschafts- und Familienarchive, Hofesarchive, Bestand Archiv Westerholt-Arenfels, Haus Berge.
Geschichte der Familie Vaerst - von Vaerst; Tafel der adeligen Familie
Generation X
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaerst_(Adelsgeschlecht)
Geschichte der Familie Vaerst - von Vaerst; Die Namensträger der bürgerlichen Linie; S. 111, B 1
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