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Vermutlich beruhte diese Rangerhöhung auf Diensten, die er dem 1138 zum König gewählten Staufer Konrad III. geleistet hatte. Die Pfalzgrafenwürde war damals nicht mehr mit der ursprünglichen Aufgabe der Betreuung einer Königspfalz verbunden, sondern bedeutete eine Art Kontrollfunktion und Vertretung des Königs innerhalb der Stammesherzogtümer und damit auch die zweite Position nach dem Herzog innerhalb des Herzogtums. Damit verbunden war eine Rangerhöhung vor anderen Grafen des Herzogtums und das Recht, das Richteramt an Königs Statt auszuüben. Damit einher gingen Jagd-, Zoll- und Münzrecht, wie der seit 1185 auftretende Tübinger Pfennig zeigt.
Im Nachfolgestreit um das Erbe der Grafen von Bregenz trat Hugo das Erbe an. Er versuchte durch Errichtung einer Stadtbefestigung und Einrichtung eines Marktes Bregenz im Vergleich zu Lindau besser zu positionieren. Dies gelang jedoch nicht, so dass die Söhne den Herrschaftssitz nach Feldkirch verlegten und die Schattenburg errichteten.[1]