Notizen |
- Hintergrund
Vorausgegangen war dem Interregnum (1250–1273) ein beispielloser Konflikt zwischen Papst und Kaiser, der auch im Reich zu einer Vielzahl von Frontbildungen zwischen den Staufern unter Friedrich II. und der Kirche führte. Mit dem Tod des Kaisers 1250 kam es zu Machtkämpfen aller gegen alle – Bischöfe, Fürsten und auch das Bürgertum der noch neu entstandenen Städte versuchten, Territorien und Einflussbereiche zu vergrößern. Der niedere Adel stand den Großen in nichts nach, nur waren seine Methoden weniger subtil, das Raubrittertum entstand. Das Interregnum kann aber auch als eine Übergangsphase betrachtet werden: Die alte Ordnung zerbrach und schuf eine Entwicklung, in der die Landesfürsten zu den neuen Trägern der staatlichen Ordnung aufstiegen, und auch die Städte emanzipierten sich durch das an Reichtum gewinnende Bürgertum und traten somit selbstbewusster gegenüber den Fürsten auf. Zahlreiche Bünde entstanden und schließlich einigten sich geistliche Kurfürsten, Herzöge und Grafen auf die Wahl und Anerkennung eines neuen Königs: Graf Rudolf IV. von Habsburg.
Urkunden von 1260
In einer auf März 1260 datierten Urkunde wird als erster „brůder Hans von Blůmberg“ als Zeuge in einer „Urkunde des Ritters Volker von Kemnat und dessen Sohn Marquard“ genannt, die „im Kloster Paradies“ (bei Konstanz) ausgestellt wurde.[4] „brůder“ kann ihn als Mitglied einer Ordensgemeinschaft bezeichnen. Beim Kloster Paradies handelte es sich um ein Frauenkloster der Klarissen.
Johannes von Blumberg
Nach Hans von Blumberg wird noch im selben Jahr, im Juli 1260, ein „Iohannes de Blobinberch“ urkundlich genannt und dabei als „milites“ bezeichnet.[Anm 4]
„In einer weiteren Urkunde befindet sich unter den 26 namentlich aufgeführten Zeugen, zu denen auch der spätere König Rudolf von Habsburg und die Grafen Heinrich von Fürstenberg und Friedrich von Zollern gehörten, in der Reihe der milites der Namen Iohannes de Blobinberch. (UB [Urkundenbuch] Zürich 3, Nr. 1108, S. 206 f.)“
– A. Bechthold: Mittelalter. In: J.Sturm: Blumberg. 1995, S. 25.
Mit Johannes von Blumberg tritt nicht nur der Name des Ortes, sondern zugleich die Stellung des nun binnen wenigen Jahren zwölfmal in Urkunden benannten Ritters (miles) auf – in einem Dokument 1264 wird er zudem als nobilis vir ... dominus Johannes de Blůmenberch bezeichnet, der hier somit unter „den ‚adligen Männern‘ aufgeführt wird. […] Man (kann) annehmen, daß der Blumberger zumindest dem sogenannten Niederadel zuzurechnen ist.“ Der Besitz einer Burg war dabei verpflichtend. Als Ritter wird er generell benannt, zumeist in den Urkunden an vorderster Stelle. Und es lässt sich über die Urkunden „das Personenfeld beschreiben, in dem sich der Blumberger bewegte: Es sind Graf Heinrich I. von Fürstenberg, die Grafen von Freiburg, die Herren von Klingen, Konstanzer Kleriker, Heinrich von Krenkingen, der Abt Albrecht von Reichenau, die Herren von Tengen und vor allem an erster Stelle Graf Rudolf von Habsburg.“
Johannes war dabei nicht nur in Eigentumsübertragungen einbezogen, die immer auch politische Entscheidungen bedeuteten – es ist dokumentiert, „daß er zusammen mit Rudolf von Habsburg und den Freiburger Grafen Fehden bzw. Kriege bestritt, demnach also mit einer eigenen Gefolgschaft, Rüstung, Pferden etc. ausgestattet war. Ebenso kann man davon ausgehen, daß er eine Familie besaß.“
Bei einer Beurkundung am 14. August 1272 war Johannes von Blumberg nicht anwesend, sondern – vermutlich stellvertretend – sein Sohn Johannesin von Blůminberc den jungen.[5]
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