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Da Johannes Auer, der Vater des Architekten, das Bürgerrecht
von St. Gallen und Zürich erworben hatte, wurden die Zivilstandsmeldungen
über seine Nachkommen nicht mehr nach der ursprünglichen
Heimatgemeinde Sennwald gemeldet. Erst 1945 stellte man
durch Nachforschung fest, dass Johannes nie auf das alte Bürgerrecht
verzichtet habe. Nun konnte dieser Zweig nachträglich auch
in den Sennwalder Registern nachgetragen werden. Das Berner
Ehrenbürgerrecht von Johann Wilhelm war nur persönlich und
vererbte sich nicht auf seine Kinder.
https://www.geni.com/people/Johannes-Auer/6000000035520990133
Zeitschrift: Der Schweizer Familienforscher = Le généalogiste suisse
Herausgeber: Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Band: 19 (1952)
Heft: 3-4
Artikel: Dr. h. c. Johann Wilhelm Auer von Sennwald, 1847-1900 : Erbauer des
Bundeshauses in Bern
Autor: Inhelder, Johann aus Salez
https://www.e-periodica.ch/cntmng?pid=fsj-002:1952:19::184.