Notizen |
- Nach dem Tod Chlodomers brachen seine Brüder den burgundischen Feldzug ab. Wohl um den Erbanspruch geltend zu machen, nahm Chlothar, entgegen dem Kirchenrecht, Chlodomers Witwe Guntheuca zur Frau, die drei Söhne Chlodomers kamen in die Obhut ihrer Großmutter Chrodechild, die sich ebenfalls den Erbanspruch sichern wollte. Chlothar I. nahm die Söhne unter dem Vorwand, sie zu Königen erheben zu wollen, in seine Obhut und tötete die beiden älteren, den zehnjährigen Theudoald und den siebenjährigen Gunthar, um ihre Erbansprüche auszuschalten; der jüngste, Chlodoald (Chlodowald), wurde vermöncht. Childebert I. und Clothar I. teilten, vermutlich erst im Frühjahr 532, das Erbe unter sich auf. Childebert I. erhielt Orléans, Chartres, Angers, Nantes und Bourges; Clothar I. Tours, Poitiers und den Königsschatz. An den am Kindermord unbeteiligten Theuderich I. gingen Troyes, Sens und Auxerre.
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