Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie fortfahren, ohne Ihre Browser-Einstellungen zu ändern, erklären Sie sich mit der Nutzung von Cookies einverstanden.
in St. Urban besteht eine Jahrzeit am 26. Juni (Käser: Jahrzeitenbuch St. Urban).
Vergabt 1390 mit ihrem Gemahl dem Kloster den Kirchensatz und das Schiedsgericht der Kirche zu Deittingen – als Massnahme gegen die Verarmung St. Urbans – sowie die Hälfte des Patronatsrechts über die Kirche von Madiswil mit Zubehörden (Flatt 1975: 102; Käser: Jahrzeitenbuch St. Urban).
Quellen: Käser 1855: 190