Notizen |
- Drost(e) (von mittelniederdeutsch drossete), auch Drossart bezeichnete seit dem späten Mittelalter vor allem in Nordwestdeutschland (am Niederrhein, in Westfalen, in Ostfriesland), aber auch in Mecklenburg, Schleswig-Holstein und in den Niederlanden einen Beamten, der für einen definierten Verwaltungsbezirk in militärischer, jurisdiktioneller und polizeilicher Beziehung die Stelle des Landesherrn vertrat. Die Funktion ist in etwa mit dem Amtmann, Amtshauptmann, Regierungspräsidenten oder Landrat vergleichbar. https://de.wikipedia.org/wiki/Drost
Knappe, 1379 Drost zu Rheine, verkauft 1371 mit seiner Frau und Tochter Gertrud mehrere Zutphensche Lehen in den Ksp. Delden und Borne in der Grafschaft Geldern an den Grafen von Bentheim, verspricht 1385 nach einer Fehde dem Kloster Cappenberg, Frieden zu halten, 1379/81 belehnt von Bf. Potho v. Münster mit dem großen Zehnt zu Katenhorn bei Rheine, 1380 von der Abtei Herford mit dem Erbe Hardenakkenhus zu Rheine belehnt, besitzt 1385 den Wellinghof vor Rheine, Bf. Heidenreich v. Münster verpfändet ihm 1385 für 300 Mark Pfennige, die Bernd ihm zur Einlösung des Amtes Rheine geliehen hatte, alle Einnahmen aus dem Bierpfennig der Stadt Rheine, schwört 1383 Urfehde gegen die Stadt.
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